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Unger Immobilien GmbH
Neues Gesetz - Wohnungsgeberbestätigung Seit dem 01.11.2015 besteht ein neues Gesetz.   Mieter, die umziehen, müssen sich ab 1. November 2015 beim Einzug von ihrem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausstellen lassen. Der Grund ist ein neues und bundesweit einheitliches Meldegesetz. In Deutschland herrscht allgemeine Meldepflicht. Wer umzieht, ist verpflichtet, seinen neuen Wohnort der Meldebehörde vor Ort mitzuteilen. Bisher war dies in den Meldegesetzen der Bundesländer geregelt. Ab 1. November 2015 wird es bundesweit eine neue, einheitliche Regelung geben. Mieter müssen dann beim Umzug zusätzlich von ihrem neuen Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung einholen.   Meldegesetz verlangt Anmeldung binnen zwei Wochen Nach einem Umzug haben Mieter ab November zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Mieter müssen dann auch die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Bei einem Umzug ins Ausland ist zudem eine Abmeldung bei der Behörde erforderlich. In diesem Fall muss sich der Mieter von seinem ehemaligen Vermieter den Auszug bestätigen lassen. Die Wohnungsgeberbestätigung der Stadt Zwickau sieht folgendermaßen aus:
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Tipps für richtiges Heizen und Lüften Zur Vermeidung von übermäßiger Feuchtigkeit in den Mieträumen und hieraus folgender Schäden, insbesondere Schimmelpilzbefall, und zum Sparen von Heizenergie ist die ausreichende und dem jeweiligen Nutzungsverhalten entsprechende Temperierung und Lüftung erforderlich:
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